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Bevölkerungsbezogenes Krebsregister

  

Mit Inkrafttreten des Krebsregistergesetzes wurde ab 1. Januar 1998 mit dem Aufbau eines bevölkerungsbezogenen Krebsregisters für Schwaben begonnen. Das  definierte Einzugsgebiet für das Tumorregister Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben. Gesetzliche Grundlage ist das “Gesetz über das Bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern (BayKRG)”.

Die flächendeckende, möglichst vollzählige Erfassung aller Krebsneuerkrankungen im Einzugsbereich zählt zu den Hauptzielen der bevölkerungsbezogenen Krebsregistrierung. Diese Daten liefern Informationen über die Entstehung und Verbreitung von Krebserkrankugen und können einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung oder Behandlung von Krebs liefern.

Allgemeine und aktuelle Informationen zur bevölkerungsbezogenen Krebsregistrierung in Bayern (Datenschutz, Meldeweg und -modalitäten, Jahresberichte, etc.) finden Sie in den Internetseiten des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters Bayern, an dessen Gelingen das Tumorregister Augsburg mitwirkt. Seit Februar 1999 werden epidemiologische Daten aus unserem Tumorregister an die Vertrauensstelle des  Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters Bayern in Nürnberg gemeldet.

Modalitäten zu Meldungen epidemiologischer Daten (z.B. mittels Meldebogen oder Arztbrief) an das Tumorregister Augsburg entnehmen Sie bitte dem speziell dafür konzipierten Merkblatt. Für die Datenmeldungen an das bevölkerungsbezogene Krebsregister wird nach bestimmten Kriterien eine Vergütung gewährt.

Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Tumorzentrums.